Elternzeit beantragen: Fristen, Aufteilung und Formulare
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Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und ersetzt keine ärztliche oder hebammenärztliche Beratung. Besprich Fragen zur Gesundheit und Sicherheit deines Babys immer mit eurem Kinderarzt oder eurer Hebamme.
Die Elternzeit gehört zu den wichtigsten Rechten frischgebackener Eltern in Deutschland. Bis zu drei Jahre pro Kind stehen dir zu, unabhängig davon, ob du in Vollzeit, Teilzeit oder befristet beschäftigt bist. Die Beantragung ist kein Hexenwerk, aber die Fristen sind verbindlich und ein verspäteter Antrag kann den Beginn nach hinten verschieben. Hier erfährst du, was du wann einreichen musst und welche Gestaltungsmöglichkeiten du hast.
Fristen: Wann du den Antrag einreichen musst
Für Elternzeit innerhalb der ersten drei Lebensjahre deines Kindes musst du den Antrag spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn beim Arbeitgeber einreichen. Für Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen. Diese Fristen sind gesetzlich festgelegt und müssen eingehalten werden, eine verspätete Meldung verschiebt den Beginn der Elternzeit entsprechend.
Die Elternzeit muss schriftlich beantragt werden. Eine E-Mail reicht rechtlich nicht aus, obwohl viele Arbeitgeber sie in der Praxis akzeptieren. Um auf der sicheren Seite zu sein, reiche den Antrag als Papierbrief ein oder übergib ihn persönlich und lass dir den Empfang quittieren. Im Antrag musst du den genauen Zeitraum der Elternzeit angeben, also Start- und Enddatum.
Für die ersten beiden Jahre der Elternzeit bist du bindend an die angegebenen Zeiten gebunden. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Das dritte Jahr kannst du flexibler nehmen, es lässt sich auf den Zeitraum zwischen dem dritten und achten Geburtstag übertragen, und du kannst es in bis zu zwei Abschnitte aufteilen. Diese Flexibilität ist besonders praktisch für die Einschulung oder einen Kitawechsel.
Aufteilung: Wie Mutter und Vater die Elternzeit teilen
Beide Elternteile haben jeweils Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Ihr könnt die Elternzeit gleichzeitig nehmen, nacheinander oder in Abschnitten. Die häufigste Konstellation: Die Mutter nimmt das erste Jahr, der Vater nimmt zwei Partnermonate (für den Elterngeld-Bonus) und eventuell weitere Monate parallel oder im Anschluss.
Die Partnerschaftsmonate beim Elterngeld sind ein starker Anreiz für eine geteilte Elternzeit. Wenn beide Elternteile mindestens zwei Monate Elterngeld beziehen, erhöht sich der Gesamtanspruch von zwölf auf vierzehn Monate. Diese zwei zusätzlichen Monate können vom Vater oder von der Mutter genommen werden, die Bedingung ist nur, dass mindestens ein Partner mindestens zwei Monate nimmt.
ElterngeldPlus bietet eine weitere Gestaltungsmöglichkeit: Statt volles Elterngeld für einen Monat zu beziehen, erhältst du halbes Elterngeld für zwei Monate. Das lohnt sich besonders in Kombination mit Teilzeitarbeit während der Elternzeit. Wer zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeitet, bekommt einen Partnerschaftsbonus von vier zusätzlichen Monaten ElterngeldPlus pro Elternteil.
Teilzeitarbeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit darfst du bis zu 32 Wochenstunden arbeiten (bei Kindern ab September 2021 geboren). Das gibt dir die Möglichkeit, beruflich am Ball zu bleiben und gleichzeitig Zeit mit deinem Baby zu verbringen. Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vorher beim Arbeitgeber eingehen, und dein Arbeitgeber kann ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Wenn dein Arbeitgeber keine passende Teilzeitstelle anbieten kann, darfst du mit seiner Zustimmung auch bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständige arbeiten. Die Zustimmung darf nur aus berechtigten Gründen verweigert werden. Viele Eltern nutzen die Elternzeit, um ein Nebenprojekt zu starten, freiberuflich zu arbeiten oder sich fortzubilden.
Die Kombination aus Teilzeitarbeit und ElterngeldPlus ist finanziell oft attraktiver als Vollzeit-Elternzeit mit Basiselterngeld. Rechne beide Varianten durch oder nutze den Elterngeldrechner des Bundesfamilienministeriums (familienportal.de), um die für euch beste Konstellation zu finden. Die Beratung bei der Elterngeldstelle ist kostenlos und kann sich lohnen, besonders bei komplexen Konstellationen.
Musterantrag und Formulierungshilfen
Ein Elternzeitantrag muss nicht kompliziert sein. Er enthält: deinen Namen, die Angabe, dass du Elternzeit nach dem BEEG beantragst, den genauen Zeitraum (Start- und Enddatum), den Namen und das Geburtsdatum des Kindes sowie deine Unterschrift. Mehr ist rechtlich nicht erforderlich. Wenn du gleichzeitig Teilzeitarbeit beantragen möchtest, füge das als separaten Absatz hinzu.
Stelle eine Kopie des Antrags sicher, entweder als Scan oder als Durchschlag. Falls es zu Unstimmigkeiten kommt, hast du einen Nachweis über den Zeitpunkt und den Inhalt deines Antrags. Manche Arbeitgeber bestätigen den Eingang der Elternzeit schriftlich, andere nicht, frage aktiv nach einer Bestätigung, wenn du keine erhältst.
Bei Unsicherheiten helfen die Elterngeldstellen der Städte und Gemeinden, die Beratungsangebote der Gewerkschaften oder die kostenlose Hotline des Bundesfamilienministeriums. Auch Arbeitnehmervertretungen (Betriebsrat, Personalrat) kennen sich mit Elternzeitanträgen aus und können dich unterstützen, falls dein Arbeitgeber Schwierigkeiten macht.
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